Arbeitsschutz in asbesthaltiger Umgebung
Sicher arbeiten in asbesthaltiger Umgebung: Risiken erkennen, Schutz gewährleisten
Im Holzbau gehören Sanierungen und Umbauten zum Alltag. Wo Asbest im Spiel ist, zählt jedes Detail. Wer Gefahren richtig einschätzt und die EKAS-Vorgaben einhält, schützt sein Team und sorgt für sichere Abläufe auf jeder Baustelle.
Ob beim Rückbau, bei Sanierungen oder bei der Instandhaltung von Gebäuden älteren Baujahrs: Asbest ist eine Gefahr, die man nicht sieht, die aber höchste Aufmerksamkeit verlangt. Obwohl der Stoff seit 1990 verboten ist, wurde er früher breit eingesetzt und befindet sich nach wie vor in vielen bestehenden Bauteilen. Auch im Holzbau zählt deshalb jeder Arbeitsschritt – denn bereits das Anbohren einer alten Platte kann reichen, um feine lungengängige Fasern freizusetzen.
Was ist Asbest
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Silikat, das wegen seiner Hitzebeständigkeit und Langlebigkeit jahrzehntelang in unzähligen Bauprodukten eingesetzt wurde. Erst seit 1990 ist die Verwendung verboten. In vielen älteren Gebäuden steckt der Stoff jedoch weiterhin in Dämmmaterialien, Belägen, Platten, Klebern, Kitten und technischen Installationen. Beim Bearbeiten, Brechen oder Entfernen dieser Materialien können feine Fasern freigesetzt werden, die tief in die Lunge gelangen und schwere Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliome auslösen können.
Warum Asbest krank macht
Asbestfasern gelangen beim Einatmen tief in die Lunge. Sie können nicht abgebaut werden und bleiben dauerhaft im Körper. Die häufigste Erkrankung ist die Asbestose – eine Staublungenkrankheit, bei der das Lungengewebe verhärtet und sich das Atmen zunehmend erschwert. Auch entzündliche Reaktionen und langfristige Gewebeschäden können auftreten.
Die EKAS-Richtlinie 6503 zeigt auf, wie Arbeitgeber ihre gesetzliche Verantwortung erfüllen und die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden schützen. Sie definiert Abläufe zur Gefährdungsbeurteilung, legt technische und persönliche Schutzmassnahmen fest und regelt, wann anerkannte Asbestsanierungsbetriebe beigezogen werden müssen. Grundlage dafür sind die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) und die Bauarbeitenverordnung (BauAV).
Pflicht zur Vorsorge: Was Arbeitgeber beachten müssen
Gemäss BauAV Art. 3 müssen Bauarbeiten so geplant werden, dass Berufskrankheiten und Gesundheitsrisiken minimiert werden. Beim Verdacht auf Asbest – insbesondere in Gebäuden vor 1990 – sind Gefährdungen zwingend abzuklären und ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept zu erstellen. Kann die Gefährdung nicht sicher beurteilt werden, müssen spezialisierte Fachpersonen konsultiert werden, etwa Bauschadstoffdiagnostiker oder Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit.
Vor Arbeitsbeginn: Verdacht abklären, Gefahren erkennen
Erste Hinweise auf Asbest ergeben sich aus dem Baujahr und den verwendeten Materialien. Auch das holzverarbeitende Gewerbe trifft Asbest häufiger an, als man denkt. Während Zimmereien oft bei Dach-, Fassaden- und Rückbauarbeiten betroffen sind, begegnen Schreinereien Asbest eher im Innenausbau. Typische Fundstellen sind Leichtbauplatten, alte Bodenbeläge, Fliesenkleber, Dichtungen, Dämmstoffe oder Faserzementplatten. Liegt ein Verdacht vor, ist eine Materialanalyse notwendig. Erst danach lässt sich festlegen, ob Arbeiten im grünen, orangen oder roten Bereich des Ampelmodells liegen und welche Schutzmassnahmen erforderlich sind.
Ampelmodell Asbest
Das Ampelmodell zeigt, wie hoch die Gefährdung durch Asbest bei bestimmten Arbeiten ist und welche Anforderungen daraus entstehen. Es teilt Tätigkeiten in drei Stufen ein und hilft schnell zu erkennen, wann eigene Massnahmen ausreichen und wann zwingend Spezialfirmen beigezogen werden müssen.
⬤ Grüner Bereich
Hier besteht keine unmittelbare Gefahr durch Asbestfasern. Materialien wurden geprüft oder gelten als unkritisch. Arbeiten können wie gewohnt ausgeführt werden, sofern keine Beschädigung asbesthaltiger Bauteile möglich ist.
⬤ Oranger Bereich
Die Gefährdung ist erhöht. Asbest kann freigesetzt werden, wenn an entsprechenden Bauteilen gearbeitet wird, etwa beim Bohren, Schleifen oder Entfernen kleinerer Komponenten. Diese Arbeiten dürfen von instruierten Berufsleuten ausgeführt werden, sofern staubarme Methoden, technische Schutzmassnahmen und geeignete PSA eingesetzt werden.
⬤ Roter Bereich
Hier ist die Asbestfaserbelastung erheblich. Typisch sind Arbeiten an schwachgebundenem Asbest oder umfangreiche Rückbau- und Sanierungsarbeiten. Diese Tätigkeiten dürfen ausschliesslich von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.
Schutzmassnahmen: Von Technik bis PSA
Technische Massnahmen als erste Schutzstufe
Ziel technischer Massnahmen ist es, die Konzentration der freigesetzten Asbestfasern so weit zu senken, dass die gesetzlichen Expositionsgrenzwerte eingehalten werden. Diese Grenzwerte geben an, wie hoch die Faserbelastung in der Luft maximal sein darf, ohne dass eine akute Gesundheitsgefährdung besteht. Ergänzend definieren Expositionskriterien, welche Bedingungen bei Arbeiten erfüllt sein müssen, um die Belastung so tief wie möglich zu halten.
Technische Massnahmen umfassen unter anderem:
- staubarme Arbeitsverfahren
- Absaugungen direkt an der Quelle
- durchdringende Benetzung der Materialien
- Abschottung des Arbeitsbereichs
- kontrollierte Lüftungssysteme
Wenn technische Massnahmen nicht ausreichen
Bei vielen Tätigkeiten im Holzbau – etwa beim Schleifen oder Bohren – lässt sich trotz aller Technik nicht garantieren, dass die Expositionsgrenzwerte sicher eingehalten werden. Genau hier greift die gesetzliche Verpflichtung aus dem ILO-Übereinkommen Nr. 162 über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest: Reichen die getroffenen Massnahmen nicht aus, um die Belastung unter den Grenzwerten zu halten, muss der Arbeitgeber geeignete Atemschutzgeräte und Spezialschutzkleidung bereitstellen. Diese dienen nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zu technischen und organisatorischen Massnahmen.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Sobald eine Restexposition besteht, kommt die PSA als zweite Schutzstufe zum Einsatz. Sie schützt Personen direkt dort, wo technische Massnahmen nicht mehr ausreichen. Auf Baustellen spielt dabei vor allem der konsequente Umgang mit Schutzausrüstung eine entscheidende Rolle. «Das Grundziel sollte sein, die Arbeitsbekleidung vor jeglichen Asbestfasern zu schützen», betont Stefan Mühlethaler, Teamleiter Arbeitsschutz bei der IMMER AG.
Zu den zentralen PSA-Komponenten gehören:
- Atemschutzmasken FFP3
- Vollmasken mit oder ohne Gebläse
- Schutzanzüge Kategorie 3 Typ 5/6
- Handschuhe und ergänzende Schutzausrüstung
Reinlichkeit: Ein kritischer Faktor für die Sicherheit
Damit PSA zuverlässig wirkt, sind allerdings nicht nur während, sondern auch nach dem Arbeitseinsatz klare Prozesse erforderlich. Arbeitskleider, an denen Asbestfasern haften, dürfen nicht in Kontakt mit anderen Bereichen oder Kleidungsstücken kommen. Sie müssen getrennt, geschützt und fachgerecht gereinigt oder entsorgt werden. «Für das Ablegen und die Reinigung der Kleidung sollte ein Konzept erstellt und Mitarbeitende geschult werden», empfiehlt Stefan Mühlethaler.
Ausserdem gilt nach Arbeitsende dieselbe Sorgfalt wie während der Arbeit. «Das Arbeiten in asbesthaltiger Umgebung ist erst vorbei, wenn Mitarbeitende und Ausrüstung sauber sind», so Mühlethaler. Dafür hat der Arbeitgeber mit zweckmässiger Waschgelegenheit und Waschmethoden vor Ort zu sorgen. Das verhindert die Verschleppung von Fasern – ein Punkt, der in der Praxis schnell unterschätzt wird.
Asbest verlangt umsichtiges Handeln, klare Abläufe und konsequent eingesetzte PSA. Wer Gefahren früh erkennt, EKAS-konform plant und sorgfältig arbeitet, schützt sich selbst und sein Team langfristig. Unsere Fachleute bieten Unterstützung bei Fragen zur PSA und bei der Auswahl der passenden Produkte.
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