Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Jedes Jahr stürzen in Suva versicherten Betrieben bei der Arbeit über 10'000 Personen ab. Im Vergleich zu anderen Unfallhergängen verletzen sie sich dabei öfters schwer oder gar tödlich.
Primär werden Absturzkanten gemäss Gesetz präventiv mit Kollektivschutz (festes oder mobiles Geländer, Netze usw.) gesichert. Technisch ist ein Kollektivschutz nicht immer und überall möglich. In solchen Arbeitssituationen muss die Persönliche Absturzsicherung (PSAgA) verwendet werden.
Das Arbeiten in der Höhe mit PSAgA ist anspruchsvoll und die Produktvielfalt komplex. Aus diesem Grund ist ein Grundkurs vorgängig zwingend erforderlich. Wir unterstützen und beraten Sie gerne umfassend bei der Produktauswahl für Ihre individuellen Arbeitssituationen.
IMMERbroschüre PSAgA
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Produktübersicht und Highlights aus unserem Markenprogramm.
Arbeiten mit Rückhaltesystem
Das Rückhaltesystem hält Mitarbeitende von Bereichen mit Absturzgefahr fern.
Rückhaltesysteme ermöglichen es, einen Arbeitsbereich einzugrenzen und zu verhindern, dass der Arbeiter einen Bereich betritt, in dem Absturzgefahr besteht. Dieses System ist nicht zum Auffangen eines Sturzes bestimmt.
Arbeiten mit Auffangsystem
Auffangsysteme sind für den Fall konzipiert, bei dem Mitarbeitende abstürzen.
Auffangsysteme sind Sicherheitsvorrichtungen unabhängig von der Art der Fortbewegung oder Arbeitsplatzpositionierung. Sie verhindern, dass der Anwender im Falle eines Sturzes auf den Boden aufschlägt. Ihre Aufgabe ist es, den Sturz aufzufangen und den Fangstoss, dem der Anwender ausgesetzt wird, zu reduzieren. Bei ihrer Verwendung muss daher ein hindernisfreier Raum vorgesehen werden, der einen freien Fall ermöglicht.
Arbeiten mit Auffang- und Arbeitsplatzpositionierungssystem
Es positioniert Mitarbeitende an der Arbeitsstelle und erlaubt es, freihändig zu arbeiten. Ein freier Fall wird dabei verhindert.
Systeme zur Arbeitsplatzpositionierung unterstützen den Anwender und ermöglichen es ihm, sich präzise zu positionieren. So kann freihändig gearbeitet werden. Positionierungssysteme müssen zwingend mit einem Auffangsystem kombiniert werden.
Servicearbeiten in der Nähe von Absturzkanten
Bei Servicearbeiten, die näher als 2 m an der Absturzkante ausgeführt werden, muss sich der Mitarbeiter entsprechend gegen Absturz sichern.
Dabei wird nebst dem Helm und Auffanggurt ein verstellbares Verbindungsmittel benötigt. Für ein effizientes Arbeiten kann eine Lifeline gespannt werden. An dieser wird das Verbindungsmittel zum Gurt eingehängt und die Systemlänge so eingestellt, dass ein Sturz über die Kante ausgeschlossen werden kann.
Grundausrüstung für das Arbeiten bei Absturzkanten
Komponenten einer horizontalen Lifeline
Reinigung und Pflege von Flachdächern
Befinden sich Arbeitsplätze oder deren Zugänge im Gefahrenbereich mit hoher Absturzgefahr, sind Massnahmen gegen das Abstürzen zu treffen.
Bei nicht genutzten Dächern kann diese Sicherung durch das Anbringen von Einzelanschlagpunkten geschehen. Zu Unterhaltszwecken können diese durch ein temporäres Geländer-System verbunden werden. Bei genutzten Dachflächen (bspw. bewirtschaftete Ökoflächen oder bei Solaranlagen sind Festinstallationen zu planen. Installation und Planung solcher Anlagen müssen zwingend nach Herstellerangaben ausgeführt und dokumentiert werden. Die jeweilige Dokumentation gibt Auskunft über die spezifischen Einzelteile der zu verwendenden PSAgA.
Grundausrüstung für die Reinigung und Pflege von Flachdächern
Arbeiten auf Ausleger- und Hubarbeitsbühnen
In Auslegerbühnen muss aufgrund des nicht auszuschliessenden Peitschen- / Katapulteffektes die Benutzung von PSA gegen Absturz (PSAgA) vorgeschrieben werden.
Somit dürfen nur Auslegerbühnen mit vom Hersteller definierten Anschlageinrichtungen für PSAgA verwendet werden.
Set Hebebühne Art.-Nr. 18.9325.0100
Schrägdächer mit über 60°
Bei Dächern mit einer Neigung über 60° muss unabhängig von der Traufenhöhe, von Gerüsten, beweglichen Arbeitsbühnen oder gleichwertigen Vorrichtungen aus gearbeitet werden (BauAV Art. 29 Abs. 4).
Die Arbeiten sind «am hängenden Seil» auszuführen, d. h. am gespannten Arbeitsseil und mit einem Sicherungsseil,
- wenn Massnahmen gemäss Art. 29 Abs. 4 nicht möglich sind.
- wenn auf Dächern mit einer Neigung von weniger als 60° der sichere Stand nur mit einem gespannten Seil gewährleistet werden kann (z. B. bei Rutschgefahr).
Grundausrüstung für Arbeiten auf Schrägdächern
Pflege und Lagerung
Bei der Pflege und Lagerung von PSAgA Ausrüstung sind die nachfolgenden Punkte zu beachten.
Pflege
Nach dem Gebrauch muss die Ausrüstung sauber und trocken eingelagert werden. Verwenden Sie zur Reinigung einen Schwamm und lauwarmes Wasser. Es dürfen keine Waschmittel, Weichspüler und chlorhaltige Putzmittel usw. verwendet werden.
Lagerung
Ordnen Sie Ihrer Ausrüstung einen bestimmten Platz zu und bewahren Sie diese in einem gut belüfteten und von UV-Strahlung geschützten Raum auf. Stellen Sie sicher, dass keine unbefugten Personen Zugriff auf Ihre PSAgA haben.
Transport
Wir empfehlen, die Produkte in einer dafür vorgesehenen Tasche zu transportieren, so ist die Ware gut geschützt und bleibt vollständig. Da es sich um eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) handelt, empfiehlt sich eine Tasche pro Mitarbeiter. Dies stellt sicher, dass der entsprechende Gurt in der richtigen Grösse des Mitarbeiters vorhanden ist sowie alle für die jeweilige Arbeit nötigen Zubehörteile zur Verfügung stehen.